Miete

Mietgeräte

 

Kärcher Puzzi Sprühextraktionsgerät Puzzi 10/2, für die Polsterreinigung, auch im KFZ Bereich einsetzbar. Dieses Gerät wird von uns mit Reinigungsmittel ausgegeben und darf auch ausnahmslos nur mit diesem betrieben werden. Sollten größere Mengen Reinigungsmittel benötigt werden, so werden diese gesondert berechnet.

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Hier finden Sie alle Kärcher Geräte die Sie über uns mieten können 

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 Mietbedingungen

§ 1 Übergabe
Alle Geräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand. Der Mieter muss die Vollständigkeit der Geräte und des Zubehörs überprüfen, wobei der Vermieter auf Wunsch behilflich sein kann.

§ 2 Transport
Den Transport und das Transportrisiko des gemieteten Gerätes, trägt alleine der Mieter. Für uns entstandene Schäden durch unsachgemäßen Umgang, muss der Mieter aufkommen.

§ 3 Beendigung der Mietzeit/ Rückgabe

Der Mieter hat das Gerät dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, der dem Übergabezustand des Gerätes unter Berücksichtigung der durch den vertragsmäßigen Mietgebrauch entstandenen Wertminderung und unter Beachtung der Grundsätze unter § 4 entspricht. Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit jeweils um eine volle zu berechnende Zeiteinheit (1 Tag bzw. 1 Monat). Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht der Mietzinsanspruch des Vermieters für die volle Zeit weiter fort. Wird ein Mietgegenstand für den Mieter reserviert, jedoch nicht abgeholt, so ist die
Miete für die volle Mieteinheit zu zahlen.

§ 4 Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jede Beschädigung des vermieteten Gerätes sofort anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht betriebssicheren Mietgegenstands ist unzulässig. Das gemietete Gerät darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder von ihm
beauftragten Person oder Firma auszuführen. Die Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des gemieteten Gerätes von ihm zu vertreten ist. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen.  Aus Sicherheitsgründen ist für das gemietete Gerät nur der bestimmungsgemäße.

§ 5 Verletzung von Pflichten und Schadensersatz
Wird das Gerät in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seinen in § 4 festgelegten Pflichten nicht nachgekommen ist, so verlängert sich die Mietzeit um die Zeit, die zur Durchführung einer notwendig gewordenen Reparatur arbeitstechnisch erforderlich ist. Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des gemieteten Gerätes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Benutzung durch Unbefugte oder andere, durch ihn zu vertretende Umstände auftreten. Der Mieter haftet für den Verlust des Mietgegenstandes, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die er zu vertreten hat. Der Mieter hat das Gerät sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu
schützen. Bei Verlust des Mietgegenstandes oder von Zubehörteilen, oder bei Unbrauchbarmachung des Zubehöres, werden die betreffenden Teile zum Listenpreis berechnet. Es sei denn, die Beschädigung beruht auf normale, Verschleiß oder Abnutzung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten, oder einer Sache des Mieters oder eines Dritten, durch den Mietgegenstand, sofern das Gerät nicht bestimmungsgemäß, sachgerecht oder sachkundig verwendet wurde.

§ 6 Kündigung
Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters, das Gerät vertragswidrig nutzt, den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt, oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung, nicht innerhalb von 24 Stunden nachkommt. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages, hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand dann nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgegeben, so hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.

§ 7 Kaution
Die Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters, bei der Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgesetzt. Die Höhe der etwaigen Ansprüche des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt. Die Kaution muss in Bar hinterlegt werden.

§ 8 Versicherung
Derzeit bieten wir keine gesonderte Mietversicherung an.

§ 9 Mietpreise
Alle angegebene Preise sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie der Betriebsstoffe. Mietrechnungen sind ohne Abzug von Skonto und Rabatten in voller Höhe zu entrichten.

§ 10 Vertragsbestimmungen
Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

§ 11 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Sitz des Vermieters. Gehört der Vertrag beim Mieter zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, so wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart. Bei Mietern, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, oder die bei Klage unbekannten Aufenthalts sind,
wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart.